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Gefahrenpotentiale rechtzeitig erkennen, mit ÖNORM B 1300

Laura Niederbacher B.A. am 30. März 2015

Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten wurden schon bisher als typische Handlungspflichten von Eigentümern bzw. Hausverwaltern angesehen. Eigentümer haben demnach Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für andere Personen ausgeht.

Eine regelmäßige fachmännische Kontrolle kann Gefahrenquellen aufzeigen und Haftungen zumindest minimieren. Entspricht das Gebäude beispielsweise im Augenblick eines Schadenfalles dem Zustand des Bewilligungszeitpunktes haftet der Eigentümer nach ABGB nur dann, wenn es auf den Zustand des Hauses rückzuführen ist.

Geregelt sind nun auch Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche. So steht es dem Liegenschaftsbesitzenden frei Aufgaben zu delegieren, die Letztverantwortung bleibt aber bei der Eigentümerin.

ÖNORM B 1300 bietet deshalb erstmal einen praxisorientieren und strukturierten Leitfaden zur Erfüllung der Prüfpflichten. Dieser teilt sich in die Themenbereiche technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren auf. Auf Basis dessen kann die TÜV AUSTRIA Consult für das Wohngebäude eine individuelle Checkliste erstellen und daraufhin die Sichtkontrolle durchführen.

Eine jährliche Prüfung wird empfohlen, deren Ergebnisse protokolliert und für 10 Jahre verwahrt werden sollten. Wird ein Schaden ersichtlich sollte dieser umgehend gemeldet und je nach Schwere unverzüglich oder binnen eines angemessen Zeitraumes behoben werden. Im Anhang der ÖNORM B 1300 findet sich eine exemplarische Checkliste die darstellt wie die zukünftige Dokumentation der Objektsicherheitsprüfung durchzuführen ist.